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Patientenverfügung
Es ist der Alptraum eines jeder Menschen:....am Leben erhalten durch Maschinen, zwangsernährt oder jahrelang im Koma liegend. Vielleicht mit der richtigen Pflege...vielleicht auch nicht. Dahinvegetierend ohne Hoffnung. Sicher hat man schon von Fällen gehört wo Komapatienten noch nach Jahren wieder erwacht sind. Aber wer will das? Eine Herz-Lungenmaschine erhält den zwangsernährten Körper am Leben. Wer einem solchen Alptraum aus dem Wege gehen will, sollte eine Patientenverfügung erstellen die keinen Zweifel läßt. Eine gesetzliche Regelung zum Zeitpunkt 2008 läßt weiter auf sich warten.
Aber wann ist der richtige Zeitpunkt dafür? Einen falschen Zeitpunkt gibt es eigentlich nicht. Solange man sie noch machen kann, daran denkt und sie auch machen will, kann man es tun. Es ist eine freie Willensentscheidung die man immer abgeben ( aber auch immer widerrufen ) kann. Grundsätzlich sollte man sie aber zu seiner eigenen Sicherheit jährlich einmal erneuern, damit auch der bekundete Wille vor dem Gesetzgeber und den Ärzten Bestand hat und nicht angezweifelt werden kann, weil die Unterschrift zum Beispiel schon 10 Jahre oder älter ist und der "freie Wille" bereits wieder anders aussehen könnte.
Die Patientenverfügung sollte man juristisch einwandfrei abfassen. Zweifel dürfen die Formulierungen nicht zulassen. Hier ist es gut zuerst mit seinem Hausarzt darüber zu reden. Auch einen Anwalt sollte man zu Rate ziehen. Und am besten die Patientenverfügung noch mit einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht koppeln, damit der solcherart Bevollmächtigte im Ernstfall auch Ihren bekundeten Willen durchsetzen oder zumindest Nachdruck verleihen kann.
Es gibt verschiedene Institutionen die Ihre Dokumente dann für den Ernstfall aufbewahren. Zumeist ist dieser Dienst kostenpflichtig. Für einmalig 60 Euro archiviert das Deutsche Rote Kreuz Patientenverfügungen die im Original vorliegen müssen. Wer noch Familienmitglieder hat, kann diesen ein weiteres Original zur Sicherheit übergeben. Außer dem Roten Kreuz gibt es auch noch die Deutsche Hospizstiftung die diese Formulare kostenpflichtig für Sie aufbewahren. Sie können aber auch einem Anwalt oder Notar, ggfs in Verbindung mit einem möglichen Testament die Papiere übergeben. Informieren Sie aber auf jeden Fall Familienmitglieder von Ihrem Ansinnen darüber wo die Papiere und Dokumente hinterlegt sind und wo sie zu finden sind.
Benutzen Sie keine Vorlagen, oder kaufen Sie keine Vorlagen für eine Patientenverfügung die nicht rechtssicher sind und Ihnen deshalb im Ernstfall nichts nützen. Lassen Sie sich auf jeden Fall zuerst beraten bevor Sie ein Formular benutzen von dem Sie nicht wissen, ob es von Ärzten anerkannt wird. Die Ärzte sind für dieses Thema sensibilisiert und sollten deshalb auch Ihre erste Anlaufstelle sein.
Autor: J.Land
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