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Darmkrebs
Unter Darmkrebs werden Krebserkrankungen des Dickdarms, des Mastdarms und des Anus zusammengefasst. Sie ist die zweithäufigste Krebserkrankung in Deutschland.
Risikofaktoren, die Darmkrebs begünstigen, sind erbliche Veranlagung, chronisch entzündliche Darmerkrankungen und ballaststoffarme Ernährung.
Blutauflagerungen auf dem Stuhl, Änderungen der Stuhlgewohnheiten und Stuhlunregelmäßigkeiten können erste Anzeichen von Darmkrebs sein, wobei man Blut im Stuhl nicht unbedingt sehen oder selbst erkennen kann. Besonders darauf achten sollten Menschen die "Rot/Grün-Blind" sind und eine Veränderung durch Blut nicht selbst erkennen können (etwa 4% der Bevölkerung).
Bei Vorsorgeuntersuchungen die man regelmäßig machen sollte, kann jedoch der Arzt anhand der Untersuchung von sogenannten "Stuhlbriefchen" Blut im Stuhl nachweisen. Etwa die Hälfte der Tumoren des Darms ist mit dem Finger bei einer rektalen Untersuchung tastbar oder kann mittels einer Enddarm-Spiegelung (Rektoskopie) entdeckt werden.
Bei einer Darmspiegelung (Koloskopie) kann der Arzt den gesamten Dickdarm beurteilen. Aus krebsverdächtigen Bereichen wird eine Gewebeprobe (Biopsie) entnommen und unter dem Mikroskop genauer untersucht.
Eine derartige Untersuchung ist schmerzfrei und wird von einem Facharzt vorgenommen. In der Regel bekommt man vorher eine Spritze. Nach der Behandlung sollte man deshalb auch nicht alleine nach Hause gehen, oder fahren, sondern sich von einem Angehörigen abholen lassen.
In den meisten Fällen wird der vom Krebs betroffene Darmteil mit einem bestimmten Sicherheitsabstand entfernt. Liegt der Tumor mehr als acht Zentimeter oberhalb des Schließmuskels, kann der natürliche Darmausgang erhalten bleiben, bei tieferer Lage wird ein künstlicher Darmausgang (Anus praeter) angelegt.
Ergänzend zur Operation wird eine Chemotherapie oder Strahlentherapie durchgeführt.
Die Heilungschancen sind davon abhängig, wie frühzeitig der Darmkrebs entdeckt und entfernt werden kann.
Daher haben alle gesetzlich Versicherten in Deutschland ab dem Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests (sog. Hämocculttest) auf verstecktes Blut im Stuhl, welches auf eine Krebserkrankung hinweisen kann. Das sind die bereits erwähnten "Stuhlbriefchen" mit denen man eine Stuhlprobe bei seinem Hausarzt zur Untersuchung abgeben muß.
Ab 55 Jahren kann eine Darmspiegelung als Früherkennungsmaßnahme durchgeführt und zehn Jahre später wiederholt werden.
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