Akupunktur - Kostenübernahme durch Krankenkassen
Akupunktur wurden bisher schon von den privaten Kassen bezahlt. Bei den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland war dies bis dato noch nicht üblich.
Heute am 3. Juli 2006 wird jedoch gemeldet, daß die gesetzlichen Krankenkassen Akupunktur als offizielle Behandlungsmethode bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen anerkannt haben. Bei Modellprojekten hätte man festgestellt, daß die Akupunktur bei diesen beiden Indikatoren deutlich besser wirken würden als die übliche Standardbehandlung. Im Augenblick läßt das Ministerium überprüfen ob die Akupunktur auch noch bei Migräne und chronischen Spannungskopfschmerzen zugelassen werden könnte.
Ab 1.1.2007 gilt die Akupunktur auch bei der TK als Kassenleistung. Die Techniker Krankenkasse (TK) bestätigte nun, dass ab 1.1.2007 ihre Mitglieder mit chronischen Rücken- und Kniegelenkschmerzen die fernöstliche Behandlungsmethode "Akupunktur" als Kassenleistung zuzahlungsfrei in Anspruch nehmen können.
Falls Sie nicht wissen ob die Kosten von Ihrer Kasse übernommen werden, dann erkundigen Sie sich im Einzelfall bei Ihrer Kasse. Ihr Hausarzt wird Ihnen aber ebenfalls darüber Auskunft geben können.
Autor: J.Land
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