Organspenden und Organhandel

Unter Organspenden bezeichnet man die Bereitschaft eigene Organe zum Zwecke der Transplantation zur Verfügung zu stellen. Die Bereitschaft zur Organspende im Todesfall überwiegt dabei deutlich. Sogenannte "Lebendspenden" zum Beispiel unter Verwandten kommen deutlich weniger vor.

Hierbei ist festzustellen, daß die Bereitschaft zu einer Organspende in Deutschland nicht sehr ausgeprägt ist und sich deshalb für mögliche Spender lange Wartezeiten ergeben. Für viele Patienten sind sie zu lange. Sie versterben noch bevor ein geeigneter Spender gefunden wurde.

In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungslösung, das heißt man kann die Zustimmung zur Organspende zu Lebzeiten zum Beispiel in einem Organspendeausweis dokumentieren. Liegt bei einem Verstorbenen keine dokumentierte Entscheidung zur Organspende vor, so müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.

In Österreich geht man einen ganz anderen Weg. Hier gilt die Widerspruchslösung. Dies gilt auch für Ausländer, bzw. Urlauber oder auch Touristen...egal woher sie kommen. Sie werden automatisch in die Spenderdatei bzw. "Nichtspenderdatei" aufgenommen.

Widerspruchsregelung bedeutet: es können bei jedem Menschen Organe zum Zwecke der Organspende und Transplantation entnommen werden. Und zwar ohne Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen...es sei denn: der mögliche Spender hat zu Lebzeiten explizit einer Organentnahme widersprochen.

In Österreich gibt es daher nicht die Probleme wie sie in Deutschland, oder zum Beispiel auch in der Schweiz bestehen. Auch in der Schweiz muß der Organentnahme explizit zugestimmt werden.

Die Organisation obliegt in Deutschland der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), für die Zusammenführung von Spender und Empfänger ist Eurotransplant zuständig (Benelux, Deutschland, Österreich, Slowenien).

Gerade weil es einen Mangel an Organen gibt, sind viele Menschen bereit auch ungesetzliche Wege zu gehen. Wer das nötige "Kleingeld" hat, kann sich zum Beispiel in ein "Dritte-Welt-Land", oder ein Schwellenland begeben und dort nach einem geeigneten Spender, zum Beispiel für eine Niere, suchen lassen. Immer wenn viel Geld im Spiel ist, kommt es auch zu Verwerfungen und werden Begehrlichkeiten geweckt bei denen die Moral auf der Strecke bleibt.

Geschadet wird dabei nicht dem Empfänger der Organe, sondern den Spendern. Ein TV-Bericht zeigte am Fall von Indien auf, daß die Spender nach einer Entnahme nur ein Taschengeld der bezahlten Summe erhalten und meist auch eine Nachversorgung unterbleibt. Das heißt, der Spender wird selbst krank oder hat an dauerhaften Schmerzen wegen der nicht erfolgten Nachsorge lebenslang zu leiden. Den Löwenanteil des bezahlten Geldes verbleibt bei den verantwortlichen Ärzten und Kliniken. Der Mensch verkommt zum "Ersatzteillager".

Wer auch immer diesen Weg geht, ganz gleich aus welchen Gründen auch immer:...er sollte sich auch ganz persönlich um "seinen Spender" kümmern und sicherstellen, daß es diesem Spender in der Folge gut geht. Im Nachhinein dürfte es schwierig sein die Spender zu finden, deshalb sollte man sich darum immer schon vorher kümmern und dies mit der Klinik und den Ärzten absprechen.

Wenn die Spender von Organen durch die Spende krank oder arbeitsunfähig werden durch die unterlassene Nachsorge der Wunden, oder durch einen Mangel an Medikamenten die sich der Spender nicht leisten kann, dann führt dies in solchen Ländern zum Leiden und Hunger einer ganzen Familie. Wenn man diese "Umwege" von Organspenden schon nicht verhindern kann, so kann man doch verhindern daß für die betroffenen Familen existenzielle Nöte durch eine entsprechende Nachsorge entstehen. Es ist keine juristische Verpflichtung die man eingeht, sondern eine moralische und eine humane. Lernen Sie Ihren Spender kennen, wenn Sie schon diesen Weg gehen wollen.

Autor: J.Land

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